Lieder in Volksschulen zu singen

(in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen , Jahrgang 1912 )

Von den Liedern deren Einübung durch unsere Verfügung vom 13. April 1887 II A 3776 für die Volksschulen unseres Bezirkes angeordnet worden ist, haben sich einige als wenig beliebt erwiesen, während anderseits in diesem Liederverzeichnis manche schöne neuere Lieder nicht enthalten sind. Wir haben daher den Liederkanon geändert und bestimmen hierdurch, daß in Zukunft die unten folgenden als Pflichtlieder bezeichneten Lieder in unseren Volksschulen an erster Stelle zur Einübung gelangen.

Um die Lehrer bei der Auswahl der Lieder mitwirken zu lassen, haben wir außer den Pflichtliedern noch eine Anzahl sogenannter Ersatz- und Auswahllieder angegeben, d.h. solcher Lieder, gegen die das eine oder andere der Pflichtlieder ausgetauscht werden kann oder die in leistungsfähigeren Schulen zum Teil noch neben den Pflichtliedern eingeübt werden können. Wie bei den Besichtigungen unserer Volksschulen durch unsere Bezirksschulräte festgestellt worden ist, gibt es noch manche Schuten, in denen die Lieder lediglich nach dem Gehöre durch Vorspielen und Nachsingen eingeübt werden.

Bei einem solchen Betriebe des Gesangunterrichtes wird das Kind nie zu selbständigem Können gefördert. Während in den anderen Unterrichtsfächern, z.B. im Lesen und Rechnen, die Kinder durch beständige Selbsttätigkeit zur Selbständigkeit geführt werden, so daß sie später auch ein noch nicht gelesenes Lesestück selbständig lesen oder eine noch nicht gerechnete Aufgabe ohne Hilfe des Lehrers lösen können, sind die Kinder, welche etwa 40 Lieder nur durch Singen nach dem Gehöre kennen gelernt haben, beim 41. Liede noch ebensowenig wie beim 1. imstande, die Melodie selbständig zu finden. Das auch im Gesangunterricht anzustrebende selbständige Können läßt sich aber nur dadurch erreichen, daß die Kinder schon vom zweiten Schuljahr ab und durch planmäßige Übungen zum Singen nach Noten angeleitet werden. Auf solche Übungen ist von jeder Gesangstunde das erste Viertel zu verwenden.

Bei der Aufstellung des neuen Kanons ist auch Rücksicht auf den Tonumfang der Lieder genommen worden. Die beiden ersten Jahrgänge weisen nur solche Lieder auf, die sich in der Sechserreihe bewegen. Die Lieder des dritten und vierten Jahres haben den Umfang einer um eine Tonstufe nach unten und oben erweiterten Oktave, während die folgenden Lieder mit mit Rücksicht auf die natürliche Zunahme des Stimmumfanges der Kinder den bisherigen Tonumfang überschreiten.

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