Der Auszug nach Weiler (1848)

Wolfgang Steinitz (in: Volkslieder demokratischen Charakters II)

Auch ein zweiter Richter, der Gerichtsaktuar Klemm von Waiblingen , wurde, als er ohne militärische Bedeckung am 11. Mai in Neuhütten mit der Untersuchung beschäftigt war, von der aufgeregten Einwohnerschaft genötigt, sich unter Hinterlassung seiner Akten zurückzuziehen. Erst der dritte. Oberamtsrichter Oberjustizrat v. Hammer in Eßlingen, am 13. Maimit der Untersuchung beauftragt, konnte sie zu Ende führen. Das Urteil, das erst im folgenden Jahr gefällt wurde, lautet gegen 33 Männer auf Freiheitsstrafen von 4 1/2 Monaten bis zu 1 Jahr und 9 Monaten;
diese Strafen wurden jedoch durch Begnadigung am 24. Jan. 1850 bedeutend gemildert.

Das Lied … beschränkt sich, was den Auszug betrifft, auf die Vorgänge in Weiler, die es in bemerkenswerter Übereinstimmung mit einem Bericht schildert, den der Beobachter am 13, März 1849 in seinem an die Spitze des Blattes gestellten „Revolutionskalender“ gibt und den Wilhelm Zimmermann seiner „Deutschen Revolution“ einverleibt hat. Beide weichen zugleich nicht wesentlich von der Darstellung des Untersuchungsrichters v. Hammer ab, die nur weit nüchterner gehalten ist. Alle drei Berichte sind gewiß unabhängig von einander. Das Lied gibt aber auch noch die Szene vom 15. März 1848, die der Beobachter nicht erwähnt.

wiedergegeben nach Wolfgang Steinitz II 1962 – der das vollständige Lied unter dem Titel „Nur her mit dem was wir gefordert“ wiedergibt – (Unterheimbach)

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