Kurze Haare für die Swing-Jugend

unbekannt (in: Anordnung des Kreisschulungsamtes der NSDAP-Eichstätt vom 15. März 1944)

„Angesichts des heldenhaften Kampfes, den der deutsche Soldat an allen Fronten führt, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die deutsche Jugend in der Heimat sich sowohl in ihrer Haltung als auch im äußeren Auftreten dieses Kämpfertums würdig erweist. So ist es … untragbar, dass es noch Jungen gibt, die … mit einer weiblichen Tangofrisur oder einer sog. Künstlermähne herumlaufen. …

Ich habe deshalb angeordnet, … dass ab sofort jeder Jugendliche kurzen Haarschnitt zu tragen hat. Wer sich dieser Anordnung widersetzt, wird nach der Kriegsdienstanordnung der Hitler-Jugend wegen Befehlsverweigerung bestraft.“

(Anordnung des Kreisschulungsamtes der NSDAP-Eichstätt vom 15. März 1944)

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