Schön ist die Jugend (alte Fassung)

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Schön ist die Jugend (alte Fassung)

Schön ist die Jugend bei frohen Zeiten
schön ist die Jugend, sie kommt nicht mehr!
Drum sag ichs noch einmal: Schön ist die Jugend
schön ist die Jugend. sie kommt nicht mehr!

Vergangne Zeiten komm’n niemals wieder
Verschwunden ist das junge Blut
Drum sag ichs noch einmal: Schön ist die Jugend
schön ist die Jugend. sie kommt nicht mehr!

Ich Hab ein’n Weinstock und der trägt Reben
Und aus den Reben fließt edler Wein
Drum sag ichs noch einmal: Schön ist die Jugend
schön ist die Jugend. sie kommt nicht mehr!

Es blühen Rosen, es blühen Nelken
Es blühen Rosen, sie welken ab ..

Man liebt die Mädchen bei frohen Zeiten
Man liebt die Mädchen zum Zeitvertreib …

„Ach Mutter, Mutter, herzliebste Mutter
Frühmorgens reiset mein Schatz von hier.“ …

„Laß du ihn reisen, laß du ihn ziehen
Wer weiß, wo dir dein Glück noch blüht! …

Text und Musik: Verfasser unbekannt
in Deutscher Liederhort II (1893, Nr. 543a)

Sehr verbreitetes Lied, seit 1830— 90 am Rhein, im Elsaß, Nassau. Hessen, Thüringen, Sachsen etc. viel gesungen mit mancherlei Zusatzstrophen und vielen Änderungen. Hier nach mündlicher Überlieferung.

Liederthema:
Liederzeit: vor 1830 : Zeitraum:
Geschichte dieses Liedes:

Zur Geschichte dieses Liedes:

Parodien, Versionen und Variationen:

Zweite Melodie zu "Schön ist die Jugend (alte Fassung)"

Zweite Melodie zu Schön ist die Jugend (alte Fassung)
Mündlich aus der Lahngegend und Oberhessen, vom Rhein und Odenwald 1880-1890 (Liederhort)

"Schön ist die Jugend (alte Fassung)" in diesen Liederbüchern

Mit ähnlicher Melodie (aber 4/4-Takt) bei A. Andre‘, Soldatenlieder Nr. 19. Ziemlich gleich dem hier stehenden Lied bei K. Becker, Rhein. Volksliedbuch Nr. 138. Mit älterer Melodie aus Meiningen bei Erk I. 6, 20 und Härtel, Liederlexikon S. 514. Mündel (Nr. 119 der VL. aus dem Elsaß): Schön ist die Jugend zu allen Zeiten. — In Sachsen mit dem Anfange der 3. Strophen: Es blühen Rosen, es blühen Nelken. — Zum Text vergl. Jeitl’s Notizen in Schnorr’s Archiv IX S. 381. — Volker (1925) —