Nun hört von mir ein neu Gedicht

Belagerung von Magdeburg

Volkslieder » Balladen » Historische Lieder »

=> (Alle Versionen)
Nun hört von mir ein neu Gedicht

Nun hört von mir ein neu Gedicht
wie uns der Papst hat zugericht
ein Spiel in deutschen Landen
Er badt sich in der deutschen Blut
Gott macht ihn bald zu Schande

Text: Verfasser unbekannt
Musik:  Ton auf die Böhmer Schlacht ?
in Deutscher Liederhort II (1893, Nr. 294)

Liederthema:
Liederzeit: vor 1551 : Zeitraum:
Orte:
Geschichte dieses Liedes:

Zur Geschichte dieses Liedes:

Parodien, Versionen und Variationen:

Anmerkungen zu "Nun hört von mir ein neu Gedicht"

Text im Dresdener Cod. 53: „Ein new lied von der belagerung der werden Stadt Meydeburg 1551. (Abschrift eines fl. Blattes.) Die Melodie ist beigeschrieben. Vollständiger Text aus gleicher Quelle bei von Liliencron Nr. 589.

Schwerlich ist diese Singweise zu diesem Text eigens erfunden, sondern vermutlich eine schon damals bekannte Volksweise. Welche wohl? Der Textanfang erinnert an das Lied auf die Eroberung von Kufstein 1504: Wolt ihr hören ein neues Gedicht (Liliencron 245), das ist aber wieder überschrieben „In behamer schlachtweise.“ Obgleich nun das Lied auf die  Böhmerschlacht (12. Sept. 1504) abweichend beginnt: Es kumvt noch wol ein gute Zeit (Liliencron 241), so wäre es doch nicht unmöglich: dass hier der Ton auf die Böhmer Schlacht vorläge.

Es könnte aber auch der Pfalzgrafenton von 1462 sein, benannt nach dem Liede. „Wolt ir hören ein neu geschicht“ (Liliencron 114); daran erinnert ebenfalls der ähnliche Textanfang unserer Melodie. Unmöglich wäre es nicht : dass der Pfalzgrafenton der noch 1502 mehrmals zitiert wird und dann seit 1504 verschwindet, seinen Namen gewechselt habe und von da ab, nach dem jüngeren Ereignisse, die Böhmerschlachtweise genannt worden wäre. Der Schreiber jener Handschrift wußte wahrscheinlich den älteren Namen nicht, indem er über dem Liede bemerkt: „Im ton wie folgt oder Es geht ein frischer Sommer daher.“

Auch von Liliencron (Töne zu den histor. Liedern X, S. 34) hält diese vorliegende für die Beheimerschlachtweise.