Im Land zu Wittenberg (Ehrtrunk)

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Im Land zu Wittenberg so gut
Im Herbstmon Traubenschneiden tut
Den Wein tut man auspressen
Da was ein Esel hoch von Mut
Der suff sich voll von Weine gut
Und hielt sich gar vermessen

Da das der Herr des Weins ersach
Beim Richter führt er große Klag
Wollt haben zahlt sein Weine
Der Richter fragt ohn alls Gefahr:
Ob auch der Esel gesessen war?
Der Ander sprach: „Herr neine!“

Der Richter lacht und sprach: „Mein Mann
Der Esel dir nichts zahlen kann
Das kannst du selbst ermessen:
Denn sein Herr gibt ihm gar kein Lohn
So hat er nur ein Ehrtrunk ton
Dieweil er nit gesessen.“

Text und Musik: Vefasser unbekannt
in: Orlandus I.assus: Newe Teutsche Liedlein. München 1567, Nr. 8—10
in Deutscher Liederhort III (1894, Nr. 1712 „Der Ehrtrunk“, ohne Melodie)

Liederthema: ,
Liederzeit: vor 1567 : Zeitraum:

Anmerkungen zu "Im Land zu Wittenberg (Ehrtrunk)"

Erklärungen:

  • Ehrtrunk = Trunk, der einem Fremden zum freundlichen Willkomm angeboten wird, wenn er in eine Schenke oder einen Weinberg eintritt —
  • 2, 4 ohn alls Gefahr, ohne alle böse Absicht.
  • 2, 5 gesessen, ansässig,