Bald scheiden wir aus diesem Kreise,
Und legen ab den Ehrenrock,
Wir treten an die Heimatreise
Mit einem Reservistenstock.

Das Liederbuch soll uns begleiten,
Ein Freund uns in der Heimat sein,
Erinn’ren an vergang’ne Zeiten,
Zu Haus bei trautem Lampenschein.

So leb denn wohl du Kompagnie,
Leb wohl, mein altes Regiment,
Das Herz nun jetzt zur Heimat zieht,
Denn uns’re Dienstzeit ist zu End‘.

So lebt den wohl, ihr Kameraden,
Die ihr noch länger dienen müßt,
Bis daß man auch zu euch kann sagen:
Seht dort den jungen Reservist!

Geschlossen zieh’n wir in Sektionen
Zum letztenmal zum Tor hinaus,
Die Mütze sitzt auf einem Ohre,
Und keine Waffe ziert uns mehr.

So lebt denn wohl, ihr Kapitulanten,
Die ihr noch länger dienen müßt,
Ihr werdet einstmal auch Sergeanten,
Doch niemals junger Reservist.

So lebt denn wohl, ihr lieben Mädchen,
Und schafft euch einen anderen an,
Der noch viel länger hat zu dienen
Und euch die Zeit vertreiben kann.

So lebt denn wohl, ihr braven Frauen,
Und streichet uns’re Schulden aus,
Reserve spielt ja stets den Schlauen,
Zieht unbezahlt zum Tor hinaus.

Doch einen hätt‘ ich fast vergessen,
Du, Vater Phillip, lebe wohl,
Bei Dir hab‘ ich so oft gesessen,
Bei Wasser und bei trock’nem Brot.

Und ruft das Vaterland uns wieder,
Als Reservist und Landwehrmann,
Dann legen wir die Arbeit nieder
Und folgen treu der Fahne dann.

Text und Musik: Verfasser unbekannt -eventuell nach 1893?

Zur Geschichte dieses Liedes: ,

Parodien, Versionen und Variationen:

"Bald scheiden wir aus diesem Kreise ." in diesen Liederbüchern

Interessant ist der Begriff des Kapitulanten: Als Kapitulant wurde in der preußischen bzw. deutschen Armee bis 1918 ein freiwillig länger dienender Soldat bezeichnet. Grundlage war das „Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst“ vom 9. September 1814. Nach Vollendung der regulären Pflichtdienstzeit (zwei bis drei Jahre) gab der Kapitulant seine freiwillige Weiterverpflichtung (Kapitulation) ab.

Die Dienstzeit musste auf mindestens vier Jahre verlängert werden üblich waren bis zu 12 Jahre (sog. Zwölfender). Seit 1893 erhielten Soldaten, die sich erstmals für mindestens vier weitere Jahre (Kavallerie: fünf Jahre) weiterverpflichteten, eine Sonderprämie von 100 Mark. Auch im zweiten Weltkrieg gab es noch Kapitulanten, Soldaten der Wehrmacht im Mannschaftsdienstgrad, welche sich, in der Regel im zweiten Dienstjahr, freiwillig weiter verpflichteten, „kapituliert“ hatten.  (Wikipedia)