Der diebische Ratsherr zu Schweidnitz


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Es hat sich bei dem Altertum eine seltsame Geschichte zugetragen, daß ein Ratsmann, welcher dem Stadtkeller gegen über gewohnet, sich das Gold der gemeinen Schatzkammer verblenden lassen. Damit er nun seinen Gold- und Geldhunger stillen möchte, hat er eine Dohle unterrichtet, welche zu Abends durch eine ausgebrochene Glasscheibe, oder durch offenes, mit eisernem Gegitter verwahrtes Fenster, in die alte Ratsstube eingeflogen und von der goldenen Münze (welche man, wegen genugsamer Sicherheit des Zimmers, nicht in die Kasten verschlossen, sondern auf dem Tische liegen lassen) täglich ein Stück oder mehr in dem Schnabel mit sich nach Hause gebracht.

Als man endlich den großen Abgang und die Verminderung des Goldes verspüret, haben die Ratsleute sich selbst unter einander in Verdacht gezogen, deswegen sie einen verordnet, der zu Nachts in der verschloßnen Ratsstube verblieben und auf den Dieb ein wachsames Auge führen sollte. Nach der Sonnen Untergang, bei eingetretener Dämmerung, kommt die Dohle, nach ihrer abgerichteten Gewohnheit, durch das Fenster hinein, ergreift mit dem Schnabel ein Stück Goldes und flieget mit dem Raube davon, in ihres Lehrers Behausung.

Als man nun diese List eigentlich wahrgenommen, sind etliche Goldstücke gezeichnet, auf den Ratstisch geleget und nachmals von dem fliegenden Boten abgeholet worden. Worauf dann der ganze Rat sich in gewöhnlicher Ratsstube versammlet und darüber den Entschluß gefaßt: was derjenige für einer Strafe würdig, welcher das gemeine Wesen beraubete?

Unter andern gab der schuldige Ratsherr, unwissentlich, wohin solche Ratsversammlung angezielet, folgende Meinung: daß derselbe, der dem gemeinen Wesen die Einkünfte zu schmälern und zu entziehen sich unterstünde, würdig sei, daß er von dem obersten Umgange und steinernen Kranze des Ratsturmes bis auf die Erde herunter steigen, oder darauf sein Leben, durch Zwang des Hungers, verlieren müßte.

Unterdessen schickte man gewisse Gerichtspersonen in des schuldigen Ratmannes Behausung, darinnen nicht allein der fliegende, zum Dienst abgerichtete, Bote, sondern auch die gezeichnete Goldmünze anzutreffen gewesen. Da nun besagter Ratsmann, der allbereit ein hohes Alter erreicht hatte, seinen getreuen Boten und die Münze, wem dieselbe zuständig, erkannte, hat er sich der von ihm ausgesprochenen Strafe, ob man selbige zwar, aus Ansehung seines grauen Alters, erlindern wollen, willig und geduldig unterworfen.

Der alte Mann, der zuvor in großen Ehren saß, stand, nach eröffnetem und von ihm gefälltem Urteil, auf dem Kranze des Turmes, in Gegenwart vieler hundert Menschen. Er war voller Todesangst, jedoch raffte er seine noch übrigen Kräfte zusammen, daß er bis unter den Kranz, auf ein steinern Geländer oder dreieckigten Turmwinkel mit Zittern und Zagen abgestiegen, allwo er auch, nachdem er sein eigenes Fleisch an Armen und Füßen, so weit er sich mit den Zähnen erreichen können, vor Hunger abgenaget, am zehnten Tage erbärmlich gestorben ist.


Liederthema: Allgemein

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